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<<"Das Urteil des UNO-Tribunals in Den Haag gegen den muslimischen Militärkommandanten Naser Oric hat in Serbien Empörung ausgelöst. Oric war zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. [sda] - "Zwei Jahre Haft erhält eine Person, die im Supermarkt gestohlen hat", zitierten die Medien in Belgrad den serbischen Präsidenten Boris Tadic. "Es ist ganz und gar skandalös, dass jemand, der Kriegsverbrechen begangen hat, eine so geringe Strafe erhält".>>   Quelle: Bluewin (CH), 1.7.2006. Siehe ganzen Artikel unter nachstehendem Link.

http://de.bluewin.ch/news/index.php/international/news/20060701:brd111

Fazit: Um obiges Urteil zu verstehen, muss man vielleicht die Herkunftssländer einiger UNO-Richter in Den Haag näher betrachten? Man ist/spielt auch in Den Haag jeweils für die eigene Mannschaft. Führende Köpfe der UNO sollen u.a.m. auf pseudochristliche Propheten wie Benjamin Creme oder Marylin Ferguson hören. Nicht alles, was für traditionell eher evangeliumsferne europäische Christinnen und Christen humanistisch oder gar christlich tönt, hat wirklich etwas mit dem wahren Evangelium von Jesus (übersetzt = Gott errettet) Christus zu tun.

http://www.aaronedition.ch/Der_falsche_Prophet_Benjamin_Creme.pdf

http://www.aaronedition.ch/Aus_kleinen_Steinen_falscher_Einheitschristus,aktuell.pdf

Das aktuelle andere Beispiel mit einem Serben:

10:54 12.06.2007

35 Jahre Haft für früheren kroatischen Serbenführer Martic


Martic muss für 35 Jahre ins Gefängnis
[Bild: Keystone]

 

<<Das UNO-Tribunal für das frühere Jugoslawien hat den ehemaligen kroatischen Serbenführer Milan Martic zu 35 Jahren Haft verurteilt.

[sda] - Das Gericht befand den ehemaligen Präsidenten der Serbischen Republik Krajina in Kroatien für schuldig, während des Krieges in Kroatien von 1991 bis 1995 für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gewesen zu sein.

Das Tribunal sah es als erwiesen an, dass der heute 52-Jährige an der Ermordung, Verfolgung, Vertreibung und Folterung von kroatischen Zivilisten sowie an Zerstörungen von Dörfern beteiligt war.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Martic eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Die Verteidigung sprach hingegen von Erfindungen und plädierte ebenso wie Martic selbst auf Freispruch.>>

Quelle:

http://de.bluewin.ch/news/index.php/international/news/20070612:brd033

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Die Rolle von UN-Chefanklägerin Carla Del Ponte als CH-Bundesanwältin

 

http://web.ticino.com/mountain/Articoli_PDF/Cruella.pdf

 

Siehe dazu auch hier!

 

 

Kritik an UN-Kriegsverbrechertribunal

… wohl sehr berechtigt und offensichtlich, aber – wer die Macht hat, besch

 

Aus http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kriegsverbrechertribunal

 

Siehe auch hier.

 

Kritik [Bearbeiten]

Quellenangaben

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht oder unzureichend durch Belege (Literatur, Webseiten usw.) abgesichert, wodurch den fraglichen Inhalten eine Löschung droht. Bitte hilf der Wikipedia, indem du gute Belege für die Informationen nennst.

 

Kritik von Norman Paech [Bearbeiten]

Stellvertretend sei hier Norman Paech, Professor für öffentliches Recht (Verfassungs- und Völkerrecht) in Hamburg, zitiert, der sich in einem Vortrag auf einer Tagung in Berlin am 2. März 2002 in Bezug auf den Milošević-Prozess wie folgt äußerte:

„Gäbe es nicht eine weitgehende Vorverurteilung Milošević's in der europäischen Öffentlichkeit, würden die schwerwiegenden rechtsstaatlichen Defizite des Tribunals schon lange die Forderung nach Aussetzung des Verfahrens und Neugründung des Gerichts hervorgerufen haben. Der Verdacht ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass die NATO-Staaten den Prozess benutzen, um nachträglich die immer noch bestrittene Legitimation ihrer Bombardierung Jugoslawiens zu festigen. Ob unter diesen Umständen eine unanfechtbare Klärung der Tatbestände der Verbrechen unabhängig von der interessierten Propaganda der Tribunalmächte erwartet werden kann, ist sehr zweifelhaft.“ [4]

Kritik von Kosta Čavoški [Bearbeiten]

Kosta Čavoški, Professor für Völkerrecht an der Universität Belgrad, kritisiert unter anderem, dass das Tribunal völkerrechtswidrig gegründet worden sei. Es basiere auf einer großzügigen Interpretation des Kapitels VII der UN-Charta, in dem von „besonderen Maßnahmen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen“ die Rede ist. Die Errichtung von Ad-hoc-Strafgerichtshöfen für die Verfolgung von Verbrechen in souveränen Staaten als eine Maßnahme zur Sicherung des Weltfriedens sei in der Geschichte der UNO einzigartig und stehe in Widerspruch zum Geist der UN-Charta und demjenigen des Völkerrechts. Da das Völkerrecht kein universelles gesetzgebendes Organ kenne, sei der übliche und gemeinhin anerkannte Weg für die Etablierung einer internationalen Strafgerichtsbarkeit der Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags, der von den Mitgliedsstaaten durch Ratifikation angenommen werden könne, wie etwa im Fall des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). [5]

Čavoški kritisiert weiters, dass viele Angeklagte menschenrechtswidrig verhaftet und entführt worden seien. Die Entführung und Auslieferung des serbischen Präsidenten Slobodan Milošević sei verfassungswidrig erfolgt

Ein anderer Strang der Kritik behauptet zahlreiche Benachteiligungen serbischer Angeklagter gegenüber denjenigen anderer Nationalitäten. Während viele nichtserbische Angeklagte, wie zum Beispiel Naser Oric, mit verhältnismäßig geringen Haftstrafen davonkämen, würden serbische Angeklagte, wie zum Beispiel Biljana Plavšić, meist zu langen Haftstrafen verurteilt. Während sich auf nichtserbischer Seite meist verhältnismäßig unbedeutende Akteure vor Gericht wiederfänden, seien auf serbischer Seite überwiegend höhergestellte Militärs und Politiker angeklagt, darunter Ex-Staatspräsident Slobodan Milošević und Ex-Vizepremierminister Vojislav Šešelj. Die Anklageschriften gegen viele der Angeklagten seien während der Prozesse mehrmals geändert worden. Vojislav Šešelj warte seit nunmehr fast vier Jahren in Haft auf die Eröffnung seines Prozesses, was eine grobe Verletzung des Menschenrechts auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist darstelle. Hingegen wurde Ramush Haradinaj bis zur Eröffnung seines Prozesses freigelassen und durfte sich politisch betätigen. Da vor dem Tribunal großteils Serben angeklagt seien, werde dadurch ein falsches Bild einer überwiegenden Schuld Serbiens an den Jugoslawien-Kriegen legitimiert. [6]

Kritik von Konstantinos D. Magliveras [Bearbeiten]

Das Tribunal gestalte seine eigenen Regeln nach Belieben und unterstehe keiner unabhängigen Kontrolle. Da der Ankläger ein Organ des Tribunals sei, komme ihm eine dominierende Stellung im Verfahren zu, wodurch das vielerorts strafprozessrechtlich zugesicherte Prinzip der Gleichheit von Anklage und Verteidigung missachtet werde. Die Rolle des Anklägers erinnere an die Gerichtsbarkeit osmanischer Kadis, die in Serbien gleichzeitig als Ankläger und Richter auftraten. Darüber hinaus sei die Verteidigung in vielerlei Hinsicht benachteiligt: Das Gericht könne der Verteidigung den Zugriff auf Beweismittel verweigern, wenn es der Meinung ist, dass deren Preisgabe geeignet sei, ein öffentliches Interesse oder dasjenige eines Staates zu verletzen. Es könne Teile der Anklage geheimhalten und illegal ermittelte Informationen gegen den Angeklagten verwenden. Dies diene vor allem dazu, die Enthüllung rechtswidrig ermittelter geheimdienstlicher Informationen zu verhindern. Das Gericht könne außerdem die Öffentlichkeit von Verhandlungen ausschließen, wenn dies „zum Schutz von Interessen der Gerechtigkeit“ erforderlich sei, was eine Blankonorm darstelle.

Aussagen von Zeugen, deren Identität vom Gericht geheimgehalten wird, seien als Beweismittel zulässig. Der Verteidigung entgehe dadurch die Möglichkeit, die Glaubwürdigkeit derartiger Zeugen zu überprüfen. Das erinnere an die Praxis mittelalterlicher Inquisitionsgerichte, die Zeugen vermummt auftreten ließen, um sie vor dem bösen Blick angeklagter Hexen zu beschützen. Sie sei unter anderem eine Folge davon, dass das Gericht nicht in der Lage sei, seine Zeugen wirksam zu beschützen, weil es eine Gerichtsbarkeit ohne Souveränität ausübe.

Kritik von Paolo Benvenuti [Bearbeiten]

Des weiteren wird kritisiert, dass sich das Tribunal nur für Verbrechen interessiere, die von Tätern ehemals jugoslawischer Nationalität verübt worden seien, während Hinweisen auf Kriegsverbrechen von NATO-Mitgliedsstaaten nicht nachgegangen werde [7]. Dies stehe in Widerspruch zu dem in der UN-Resolution 808 [8] verbrieften Auftrag des Tribunals, alle Verletzungen humanitären Völkerrechts und der Genfer Konventionen im ehemaligen Jugoslawien zu verfolgen. [9]

Kritik von Marko Milošević [Bearbeiten]

Marko Milošević, der Sohn von Slobodan Milošević, wirft dem Tribunal vor, dass es Milošević mit der Vorenthaltung notwendiger medizinischer Behandlung vorsätzlich getötet habe [10]. Unter Experten sind die Effektivität und Angemessenheit der medizinischen Behandlung Miloševićs in Den Haag umstritten [11].

Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [Bearbeiten]

Dagegen entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 4. Mai 2000 im Fall Naletilic gegen Kroatien, dass das Jugoslawien-Tribunal ein internationales Gericht sei, das in Anbetracht des Inhalts seines Statuts und seiner Prozessordnung alle notwendigen Sicherheiten für einen fairen Prozes biete, einschließlich derjenigen der Unbefangenheit und Unabhängigkeit (in view of the content of its Statute and Rules of Procedure, offers all the necessary guarantees including those of impartiality and independence) [12]. Die EGMR-Entscheidung ist unter einigen Experten umstritten: Während es in vielen Staaten trotz gegenteiliger Rechtsvorschriften zu Menschenrechtsverletzungen komme, soll dies nach Auffassung des EGMR beim ICTY ausgeschlossen sein. Daraus ließe sich schlussfolgern, dass Menschenrechtsverletzungen durch UN-Tribunale nach europäischem Rechtsverständnis grundsätzlich unmöglich seien, und der EGMR es folglich aus Prinzip ablehne, sich mit derartigen Beschwerden auseinanderzusetzen. [13]

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

Quellen [Bearbeiten]

  1. http://www.un.org/icty/cases-e/factsheets/procindex-e.htm
  2. http://de.news.yahoo.com/04062007/286/kurzberichte-bosnisch-serbischer-general-tolimir-u-ert-anklage.html
  3. http://www.b92.net/info/vesti/index.php?yyyy=2007&mm=06&dd=17&nav_id=251677
  4. Norman Paech: Sinn und Missbrauch internationaler Gerichtsbarkeit, AG Friedensforschung an der Uni Kassel
  5. Kosta Čavoški: The Hague against Justice, Center for Serbian Studies, Belgrade 1996
  6. Kosta Čavoški: The Hague Against Justice Revisited, Center for Serbian Studies, Belgrade 1997
  7. Paolo Benvenuti: The ICTY Prosecutor and the Review of the NATO Bombing Campaign against the Federal Republic of Yugoslavia, EJIL (2001) Vol. 12 No. 3, 503-529
  8. UN Resolution 808
  9. Avner Gidron & Claudio Cordone: Faut-il juger l'OTAN? Le Monde Diplomatique, Juli 2000
  10. Miloševićs Sohn beschuldigt UNO-Tribunal wegen Tod des Vaters, Der Standard, 21. August 2006
  11. Jonathan Widell, Dr Patrick Barriot and Jacques Vergès: Moscow Calling. Why Milošević was never trated in Russia? serbianna.com, 25. August 2006
  12. European Court of Human Rights, Decision as to the Admissibility of Application no. 51891/99 by Mladen Naletilić against Croatia, 4. Mai 2000
  13. Caroline Buisman, Self-governed International Criminal Tribunals: Are they in need of a Constitutional Court?, Socio-Legal Studies Association (SLSA) Conference 2001

Weblinks [Bearbeiten]

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